Der Jugendförderverein e.V. bietet Jugendhilfeleistungen in unterschiedlichen Zusammenhängen an.
Einerseits gehören zum Leistungsspektrum des Jugendfördervereines Angebote, die im Rahmen eines Jugendstrafrechtsverfahrens als Auflagen oder Weisungen für delinquente (straffällige) Jugendlichen ausgesprochen werden. Diese werden auch als Neue Ambulante Maßnahmen (NAM) bezeichnet.
Andererseits bietet der Jugendförderverein auch "klassische" Hilfen zu Erziehung (HzE) an, welche sich an die Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen richten, sowie an diese selbst. Die Gewährung erfolgt durch das Jugendamt wenn bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen innerhalb ihrer Familien erzieherischer Bedarf entsteht und die Erziehungsberechtigten Unterstützung benötigen.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich und erläutern Ihnen einzelne Angebote genauer!