Das Anliegen des Jugendförderverein e.V.
Das Anliegen des Jugendförderverein e.V. ist es, durch ambulant durchführbare pädagogische Maßnahmen (d.h. außerhalb einer stationären Einrichtung), Reaktionen auf Delinquenz anzubieten. Sie sollen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende dabei unterstützen, Anforderungen, welche durch die Gesellschaft gestellt werden, zu akzeptieren und somit ein Leben ohne Straffälligkeit zu führen.
Inhaltlich lassen sich diese Ansprüche unter den Begriff der Diversion subsumieren, welcher maßgeblich für die Konstruktion der Reaktionsformen des Jugendgerichtsgesetz (JGG) auf delinquentes Verhalten ist. Diversion im Jugendgerichtsverfahren soll vor allem auf die Qualität und Motivation jugendlicher Straftaten Rücksicht nehmen, welche oft aus mangelnder Einsicht, sozialer Deprivation, Entwicklungsdefiziten oder Gruppendruck begangen werden. Sie trägt den pädagogisch- präventiven Forderungen des JGG insofern Rechnung, als dass sie eine schnelle und weitestgehend informelle, vor allem aber eine auf rasche Resozialisierung ausgerichtete Reaktion auf delinquentes Verhalten anstrebt.
Die Angebote des Jugendförderverein e.V. stellen eine Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen dar und fördern eine nachhaltige, intrinsisch motivierte Tataufarbeitung mit/durch die Jugendlichen und Heranwachsenden.
Darüber hinaus bietet der Jugendförderverein e.V. Hilfen zur Erziehung an, welche in der Regel nicht (nur) durch delinquentes Verhalten ausgelöst werden und auf die Familie (im weiteren Sinne) als Sozialisationsort der Kinder und Jugendlichen durch gezielte Unterstützungen, vor allem der Erziehungsberechtigten aber auch der Kinder und Jugendlichen selbst, abstellen