Informationen über die Zuständigkeit von Jugendämtern
In der Regel liegt die sachliche Zuständigkeit für Leistungen nach dem achten Sozialgesetzbuch bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe - den Jugendämtern. Die örtliche Zuständigkeit orientiert sich wiederum an territorialen Gegebenheiten - regelmäßig besitzt jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Jugendamt.
Zuständigkeiten für das Einzugsgebiet des Jugendförderverein e.V.: