Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft soll Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, unter Einbezug des sozialen Umfeldes und Erhalt des Lebensbezuges zur Familie, unterstützen und ihre Selbständigkeit fördern.
Sie ist sowohl für Kinder, welche noch in einem tragfähigen familiären Rahmen leben, als auch für Jugendliche, bei denen Selbständigkeit und Autonomie im Vordergrund steht, grundsätzlich geeignet
Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist in Verbindung mit der grundsätzlichen Geeignetheit von Hilfen zur Erziehung zu betrachten: Erweist sich für ein Kind/Jugendlichen die Erziehungsbeistandschaft als notwendige Hilfe, hängt die Geeignetheit der selben maßgeblich von der Mitwirkungsbereitschaft des Kindes/der Eltern ab. Ist diese nicht, oder nur gering vorhanden, ist die Erziehungsbeistandschaft (wie auch jede andere Hilfe zur Erziehung) entweder nicht geeignet beziehungsweise es sind die Eltern/Kinder dahingehend zu unterstützen.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine längerfristige Hilfe und daher auch auf unterschiedliche Methoden der Sozialarbeit/-pädagogik angewiesen. Sie erfordert daher auch ein hohes Maß an aktiver Planung: Wesentliches Instrument ist dabei der gesetzlich vorgesehene Hilfeplan, in welchem Eltern, Kinder und andere Beteiligte (z.B. Jugendamt, SozialarbeiterIn etc.) insbesondere Vorraussetzungen, Ziele und/oder Wünsche vereinbaren. Der Hilfeplan garantiert insbesondere, dass den Vorstellungen und Erwartungen der beteiligten Eltern/Kinder Rechnung getragen wird und diese in die konkrete Hilfe Eingang finden.