Zeige-Eule

Jugendförderverein e.V.

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99425 Weimar

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Kontakthilfe für Jugendliche
Ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Weimar

Betreuungsweisung


Eine Betreuungsweisung ist in der Regel als Einzelfallhilfe für Jugendliche gedacht, die mehrfach und wiederholt delinquent in Erscheinung treten und gleichzeitig auffällige Entwicklungsprobleme zeigen. Der Jugendrichter kann sie über einen längeren Zeitraum anordnen. Der Jugendliche/ Heranwachsende muss sich dabei der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers (Mitarbeiter/in des Vereins) unterstellen. Ziel einer Betreuungsweisung ist es, dem jungen Mensch bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes zu unterstützen. Gleichzeitig soll unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung gefördert werden. Der Jugendliche soll in die Lage versetzt werden, Schwierigkeiten im alltäglichen Leben zu erkennen und in Zukunft ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Art und Umfang einer Betreuungsweisung richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Anzunehmen ist, dass mit der Bewältigung der Entwicklungsprobleme auch die straffälligen Handlungen des Jugendlichen nachlassen.

Da es sich um eine längerfristige ambulante Hilfe mit hoher Eingriffsintensität handelt, bedarf diese Hilfeform der Aufstellung und regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Fortschreibung eines detaillierten Hilfeplans unter Einbeziehung des Jugendlichen und aller an der Durchführung der Hilfe beteiligten Personen. Die im Hilfeplan festgelegten Ziele müssen realistisch und für den Jugendlichen in der Betreuungszeit auch zu erreichen sein. Weiterhin erstellt der Betreuungshelfer während Betreuungszeit Zwischenberichte, um die Jugendgerichtshilfe und den Jugendrichter über den aktuellen Stand zu informieren. Am Ende einer Betreuungsweisung verfasst er einen Abschlußbericht, welcher die gesamte Betreuungszeit noch einmal aufarbeitet.