Zeige-Eule

Jugendförderverein e.V.

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Kontakthilfe für Jugendliche
Ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Weimar

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)


Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine außergerichtliche Konfliktregelung, welche die Interessen des Geschädigten direkt einbezieht und eine Strafmilderung möglich macht. Den Auftrag für einen TOA erteilt die zuständige Staatsanwaltschaft. Zu einer Vereinbarung kommt es nur, wenn beide Parteien eine einvernehmliche Lösung finden.

Der TOA wird von einer unbeteiligten dritten Person (Mitarbeiter/in des Vereins) vorbereitet und geführt. Diese Person ist kein Berater, Ermittler, Richter oder Rechtsanwalt. Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit den Konfliktparteien eine tragfähige und faire Einigung zu erarbeiten. Zunächst wird der Täter zu einem Einzelgespräch in die Räumlichkeiten des Jugendfördervereins eingeladen. Ist dessen Bereitschaft zu einem TOA vorhanden, wird anschließend das Opfer zu einem Einzelgespräch eingeladen. Nur wenn beide Parteien ihre Bereitschaft signalisieren, kommt es zu einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch. In diesem hat der Täter die Möglichkeit, sich bei dem Opfer zu entschuldigen und eine Wiedergutmachung anzubieten.

Im Anschluss an das Ausgleichsgespräch fertigt der Vermittler ein Ergebnisprotokoll an. In diesem wird der Jugendgerichtshilfe mitgeteilt, ob und wie sich die beiden Parteien geeinigt haben. Die Jugendgerichtshilfe informiert im folgenden die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet letztendlich unter der Voraussetzung, dass das Versprochene eingehalten wird, über die Einstellung des Verfahrens.

Download: Flyer Täter-Opfer-Ausgleich