Neue Ambulante Maßnahmen (NAM)
Wissenschaftliche Studien belegen: Delinquentes Verhalten Jugendlicher ist ganz überwiegend kein zu dramatisierendes Signal einer „verwahrlosenden Jugend“, sondern vielmehr eine Erscheinung welche flexible und Orientierung gebende Reaktionen – insbesondere durch Neue Ambulante Maßnahmen (NAM) – erfordert. Dies anerkennend, wirken die NAM über eine effektive und gelingende Jugendhilfe im Strafverfahren. Das heißt, für die Vermeidung von Delinquenz gilt es vor allem, die sozialpädagogischen Aktions- und Interventionssmöglichkeiten im vollen Umfang zu nutzen, um Teilhabemöglichkeiten zu erhöhen, Benachteiligungen abzubauen sowie Bewältigungs- und Verantwortungshandeln auszubauen. Entsprechend werden freiheitsentziehende Reaktionen vermieden.
Der Gesetzgeber hat diese Ziele im Jugendgerichtsgesetz (JGG) definiert: „Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und […] auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.“ (vgl. § 2 Abs. 1 JGG).
Die Leistungen innerhalb der NAM beachten die Lebenswelten, die Ressourcen sowie die Bedürfnisse und Interessen der Jugendlichen. Gerade durch diese flexible Form können sie wichtige Kompetenzen im Umgang mit Gleichaltrigen vermitteln.
Infoflyer der Neuen Ambulanten Maßnahmen als PDF-Datei:
Flyer NAM